Wenn ein Mitarbeiter vom Chef eine Ohrfeige bekommt, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. 800 Euro seien dabei als Mindestbetrag angemessen, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 5 Sa 827/08). Muss der Geschlagene sich in ärztliche Behandlung begeben, ist sogar ein deutlich höheres Schmerzensgeld angemessen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin. Im betreffenden Fall arbeitete der Kläger als Sicherheitskraft. Er geriet mit dem Chef in Streit, weil dieser meinte, er habe seine Bewachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt. Bei einer weiteren Auseinandersetzung erhielt er eine Ohrfeige - und verklagte daraufhin seinen Chef. Der Beklagte habe eine Körperverletzung begangen und muss Schmerzensgeld zahlen, urteilten die Richter.