Die Zeitarbeit ist von der Wirtschaftskrise besonders betroffen, Experten rechnen mit Umsatzeinbrüchen von bis zu 40 Prozent. Daher sorgt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin nun für besondere Unruhe in der ohnehin schon gebeutelten Branche. Sollte es Bestand haben, stehen Leiharbeitsfirmen erhebliche Lohnnachzahlungen ins Haus. Darüber berichtet das Personalmagazin in seiner Juli-Ausgabe. Was ist der Hintergrund? Zeitarbeitnehmer sind nach dem Equal-Pay-Prinzip zu bezahlen, also so, wie ihre Kollegen in dem Betrieb, in dem sie gerade tätig sind. Zu dieser Regel besteht jedoch eine Ausnahme: Bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach einem Tarifvertrag, ist der Equal-Pay-Vergleich ohne Relevanz. Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche waren daher auf der Suche nach einem Tarifpartner, mit dem moderate Tarifabschlüsse möglich waren und fanden diese in einigen christlichen Gewerkschaften, wie der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP). Das Arbeitsgericht Berlin hat dieser nun die Tariffähigkeit abgesprochen. Bliebe es dabei, wäre der Tarifvertrag ungültig - die betroffenen Arbeitnehmer hätten auch rückwirkend einen Anspruch auf gleichen Lohn.