Die Leserfrage: Ich habe meinen Job gekündigt. Mein Arbeitszeugnis ist aber leider nicht wie erwartet ausgefallen. Welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Es gibt übrigens ein Zwischenzeugnis, das vor vier Jahren ausgestellt wurde und meine Arbeit wesentlich besser beurteilt. Meines Erachtens habe ich mich nicht verschlechtert.

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber anschreiben und mit konkreten Änderungsvorschlägen um ein korrigiertes Zeugnis bitten. Wenn sich Ihr Aufgabengebiet in den vergangenen vier Jahren nicht geändert hat, können Sie auf Ihr Zwischenzeugnis verweisen und eine Anpassung entsprechend den Formulierungen in diesem Zwischenzeugnis verlangen. Führt dies nicht zum Erfolg, müssten Sie eine Klage auf Berichtigung und Ergänzung des Zeugnisses erheben.

Nach der Rechtsprechung ist ein Arbeitgeber an seine Bewertungen eines einmal erstellten Zeugnisses gebunden. Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen. Will er eine schlechtere Beurteilung vornehmen, ist er hierfür beweispflichtig.

Im Übrigen muss ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen und darf das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein mindestens durchschnittliches Zeugnis.

Weigert sich sein Arbeitgeber, ihm ein gutes oder sehr gutes Zeugnis auszustellen, muss der Arbeitnehmer in einem Zeugnisprozess beweisen, dass seine Leistungen besser als durchschnittlich waren. Ist ein Arbeitgeber wiederum der Auffassung, dass sein Mitarbeiter schlechtere als durchschnittliche Leistungen erbracht hat, ist er hierfür beweispflichtig.

Unsere Autorin Silke Grage ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg. www.ra-grage.de