Die Leserfrage: Ein Freund hat mich darauf hingewiesen, dass ich als Arbeitsloser von einer Steuererklärung profitieren könnte. Ist da etwas dran?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Als Arbeitssuchender haben Sie z. B. Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrten zu Jobinterviews und Fortbildung. Sammeln Sie die Belege, denn Ihr Freund hat recht. Eine Steuerklärung kann sich für Sie tatsächlich lohnen.

Ob und wie viel Sie letztendlich an Steuern sparen, ist situationsabhängig. Waren Sie nur einen Teil des Jahres arbeitslos und haben Arbeitslohn bezogen, werden reine Bewerbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1000 Euro kaum übersteigen. Bei hohen Aufwendungen dagegen können Sie sich gezahlte Lohnsteuer wiederholen.

Sollten Sie mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld oder Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bekommen haben, ist die Abgabe einer Steuererklärung aber unumgänglich. Sollten Sie das ganze Jahr arbeitslos gewesen sein, werden Ihre erwerbsbedingten Kosten, unabhängig von der Höhe, auf Antrag beim Finanzamt als Verlust festgestellt. Der Verlust kann ins Vorjahr zurück- oder ins nächste Jahr vorgetragen werden und mindert dort Ihre Steuerlast.

Wenn Sie verheiratet sind und Sie zusammen veranlagt werden, würden Ihre Werbungskosten die gemeinsame Steuerlast mindern. Dies muss aber nicht bedeuten, dass Sie eine Erstattung erhalten. Dies ist von der Lohnsteuerklassenwahl abhängig. Sollte der Berufstätige die Lohnsteuerklasse III haben, wird es in der Regel zu Nachzahlungen kommen, da bei dieser Konstellation der Lohnsteuerabzug am geringsten ist. Andernfalls ist für Sie eine Steuererstattung wahrscheinlich.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. www.wpfischer.de