Für gewerblich genutzte internetfähige Computer zahlen Freiberufler keine Rundfunkgebühr, wenn sie bereits für private Geräte auf demselben Grundstück bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts, nach dem ein freiberuflicher Computerfachmann keine Gebühr mehr für seinen Arbeits-PC bezahlen muss. Zwar sei der internetfähige Computer grundsätzlich gebührenpflichtig. Es handle sich aber lediglich um ein Zweitgerät, für das keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Ob es privat oder gewerblich genutzt werde, spiele dabei keine Rolle.