Berlin (dpa/tmn). Nur noch wenige Tage bleiben, bis die Wahlurnen zur Sozialwahl 2023 schließen. Wer seine Stimme abgeben möchte und noch keine Unterlagen zugeschickt bekommen hat, sollte sich schleunigst kümmern.

Noch bis zum 31. Mai können rund 52 Millionen Versicherte ihre Stimme bei der Sozialwahl abgeben. Wahlberechtigt ist, wer Mitglied bei einer der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) oder der Deutschen Rentenversicherung Bund und mindestens 16 Jahre alt ist. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen sollten Wahlberechtigte bereits erhalten haben. Aber was, wenn nicht?

Dann sollten Betroffene schnell aktiv werden. Denn nur noch bis zum 19. Mai können die Wahlunterlagen nachträglich angefordert werden. Auf der Webseite sozialwahl.de sind die jeweiligen E-Mail-Adressen zu finden, an die der formlose schriftliche Antrag gerichtet werden muss.

Dass Wahlunterlagen bislang nicht zugestellt worden sind, kann laut einem Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Beispiel daran liegen, dass sich die Adresse eines Wahlberechtigten kurzfristig geändert hat.

Gremien haben entscheidenden Einfluss

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl wählen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Diese Gremien stellen etwa den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogrammen, Wahltarifen oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.