Hamburg/Berlin. Wer hoch verschuldet ist, sucht häufig Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Doch viele Anbieter sind teuer und halten nicht, was sie versprechen. Hamburgs Justizsenatorin sieht daher Handlungsbedarf.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat einen stärken Schutz vor unseriösen Angeboten bei privater Schuldnerberatung gefordert. Mit einer besseren Regulierung dieser Beratungen könnten typische Fallen für verschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher entschärft werden, sagte die Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Weil es an ausreichender Regulierung mangele, gebe es zahlreiche unseriöse Angebote auf dem Markt, sagte die Grünen-Politikerin. „Verschuldete Personen bezahlen mit ihrem ohnehin wenigen Geld private Schuldnerberatungen, ohne dadurch dem Ziel der Entschuldung näher zu kommen.“

Schuldnerberatung in den Kommunen

Schuldnerberatung wird in Deutschland von Kommunen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und anderen anerkannten Beratungsstellen angeboten, die aus Sicht der Senatorin für verschuldeten Verbraucher gute Hilfe bei der Lösung ihrer finanziellen Probleme bieten. Doch es gebe daneben auch private Anbieter, die nicht anerkannt seien und profitorientiert arbeiteten - dort sieht Gallina dringenden Handlungsbedarf.

Was wäre denkbar?

Die Grünen-Politikerin forderte daher vom Bund Schutzvorschriften, durch die Schuldner und deren Gläubiger vor wirtschaftlich nachteiligen Vereinbarungen geschützt werden.

„Denkbar wären insbesondere konkretere Vorgaben zur zulässigen Höhe der Vergütung, Vorgaben zur Begrenzung von Ratenzahlungsvereinbarungen zugunsten der Schuldnerberatung und die Einführung von Hinweispflichten vor Abschluss eines privaten Schuldnerberatungsvertrags“, hieß es. Über das Thema will Gallina auch mit ihren Kollegen bei der Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai in Berlin sprechen.