Seit der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale können auch Ausgaben für eine beruflich erforderliche Bahncard wieder Werbungskosten sein. Der Preis ist damit bei der Steuer absetzbar und mindert das insgesamt zu versteuernde Einkommen, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin erklärt. Dass die Bahncard dann auch für private Reisen genutzt werden kann, spiele keine Rolle. Aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg geht außerdem hervor, dass die Ausgaben in der Jahreseinkommenssteuererklärung in voller Höhe abziehbar sind. Das gelte selbst dann, wenn die Bahncard erst im Dezember gekauft wurde (Az.: 6 K 2192/ 07). Der BDL weist auch darauf hin, dass über das Internet gebuchte und ausgedruckte Bahnfahrscheine vom Fiskus als Ausgabenbelege anerkannt werden. Sie müssen allerdings im Zug abgestempelt sein.