Damit sie die Einnahmen ihres Ferienjobs nicht versteuern müssen, sollten Jugendliche auf ihren Verdienst achten. Der monatliche Lohn darf deshalb nicht mehr als 916 Euro betragen. Wer nicht mehr als zwei Monate hintereinander beziehungsweise nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auf der sicheren Seite sind Jugendliche, die in einem Minijob bis zu 400 Euro im Monat verdienen. Dann zahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben. Sollte Lohnsteuer einbehalten werden, machen die Ferienjobber besser eine Steuererklärung.