Bereits zum dritten Mal setzte sich ein Hamburger mit Schadenersatzforderungen wegen wertloser Lehman-Zertifikate vor Gericht gegen seine Bank durch.

Hamburg. Bereits zum dritten Mal konnte sich ein Hamburger mit Schadenersatzforderungen wegen wertloser Lehman-Zertifikate gegen seine Bank durchsetzen. Das Landgericht Hamburg verurteilte am Freitag die Dresdner Bank zu 10 000 Euro Schadenersatz (Az.: 329 O 44/09). Der 65-jährige Walter Reinsch hatte diesen Betrag im Februar 2007 in ein Zertifikat von Lehman Brothers investiert, das mit der Insolvenz der US-Investmentbank im September 2008 wertlos geworden war.

Das Landgericht Hamburg erkannte zwei Pflichtverletzungen: Die Dresdner Bank hatte nicht über die Provision von 3,5 Prozent aufgeklärt, die die Bank von Lehman für den Verkauf erhielt. Diese Aufklärungspflicht hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen gefordert. Außerdem wurde der Anleger nicht auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen.

Kläger-Anwalt Ulrich Husack hatte argumentiert, dass ein Investmentfonds, in dem das Geld vorher angelegt war, ein insolvenzfestes Sondervermögen ist. Zertifikate sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen, die bei der Insolvenz des Emittenten keiner Absicherung unterliegen. Husack hat bisher vor drei verschiedenen Richtern und drei Kammern des Landgerichts Hamburg drei Urteile für seine Mandanten in Sachen Lehman erstritten. "Damit gibt es eine gefestigte Rechtsprechung", sagte Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Die Nichtaufklärung über Provisionen ist der entscheidende Ansatzpunkt, um Schadenersatz durchzusetzen", sagte Husack. Die Dresdner Bank sieht das Urteil als Einzelfall. "Wir haben vollständig und richtig aufgeklärt und behalten uns vor, in die Berufung zu gehen", sagte Banksprecher Thomas Kleyboldt. Die Bank hatte in der Verhandlung einen Vergleichsvorschlag von 80 Prozent gemacht. Der Kläger hatte abgelehnt.