Berlin. Moderne Autos sammeln jede Menge Daten. Aber wem gehören diese? Der Verkehrsclub ADAC verlangt von der EU eine gesetzliche Regelung.

Das Navigationsgerät, der Luftdruck, Aufnahmen der Rückfahrkamera und sogar die elektronische Rückenlehne – in modernen Autos werden Unsummen an Daten gesammelt. Wie viele es genau sind, lässt sich nicht verlässlich sagen.

Das Beratungsunternehmen McKinsey kam schon vor Jahren zu dem Schluss, dass es bis zu 25 Gigabyte pro Stunde sein könnten. Zum Vergleich: Eine Stunde Streaming in der höchsten Bildqualität 4k auf dem Portal Netflix verbraucht bis zu sieben Gigabyte. Die Fahrzeugdaten werden immer wichtiger, gerade auch mit Blick auf das autonome Fahren.

Auto: ADAC fordert im Datenstreit besseren Verbraucherschutz

Wem aber gehören die Daten? Über diese Frage ringen Autobauer, Versicherer, Daten- und Verbraucherschützer sowie die Politik. Ein Zustand, der bei Europas größtem Verkehrsclub, dem ADAC, für Unzufriedenheit sorgt.

„Aktuell wissen nur die Hersteller selbst, welche Daten Autos erzeugen, speichern und senden. Diese Information gehört in die Hände der Verbraucher“, sagte ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze unserer Redaktion. Er sieht die EU-Kommission am Zug: „Um den Autofahrern die Kontrolle über ihre Daten zu geben, sollte schnellstmöglich auf EU-Ebene ein rechtlicher Rahmen für den Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten geschaffen werden.“

Aus Fahrzeugdaten könnten Personenprofile erstellt werden

Konkret könne dies laut Schulze im Rahmen der Typgenehmigungsverordnung geschehen. Dass die EU-Kommission nicht schon im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat und bisher unklar sei, wann und ob dieser überhaupt kommt, hält Schulze für nicht nachvollziehbar. Denn die Daten, die Fahrzeuge sammeln, würden als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen.

Karsten Schulze ist Technikpräsident des ADAC.
Karsten Schulze ist Technikpräsident des ADAC. © picture alliance/dpa | Thomas Frey

Tatsächlich könnten mit den Daten der Autos verhältnismäßig einfach Personenprofile erstellt werden. Über die GPS-Funktion kann festgestellt werden, wohin ein Fahrer unterwegs ist. Selbst der Gurtstraffer sendet im modernen Fahrzeug Daten, die ebenso wie der Verbrauch Rückschlüsse auf den Fahrstil zulassen.

„Verbraucher müssen Datenverarbeitung und -weiterleitung im Zweifel auch unkompliziert abschalten können, wenn sie dies wünschen“, mahnte Schulze. Da die bisherigen Vorschläge der Automobilhersteller diese Kriterien nicht erfüllen würden, brauche es einen gesetzlichen Rahmen.