Luxemburg. Manche Feuerwehrleute werden für ihren Bereitschaftsdienst bezahlt, andere nicht. Der Europäische Gerichtshof schafft nun Klarheit.

Wer bei der Feuerwehr arbeitet, muss oft auch Bereitschaftsdienste leisten. Die Mitarbeiter brauchen diese zwar nicht an ihrem Arbeitsplatz verbringen, doch sie müssen im Fall eines Einsatzes binnen kurzer Zeit auf der Wache sein. Bislang werden Sie für diese Bereitschaft teilweise nicht bezahlt.

Dies könnte sich nun jedoch ändern. Berufliche Bereitschaft kann bei erheblichen Einschränkungen komplett als Arbeitszeit betrachtet werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Doch am Ende entscheidet der Einzelfall.

Feuerwehrmann zieht vor europäisches Gericht

Ein Feuerwehrmann aus Offenbach hatte den Prozess zum Laufen gebracht. Der Mitarbeiter darf seine Bereitschaftszeit zwar grundsätzlich außerhalb der Dienststelle verbringen, allerdings muss er im Einsatzfall binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug die Stadtgrenze erreichen können. Bezahlt wurde er dafür nicht.

Mit dem neuen Urteil soll endlich eine bundesweit einheitliche Regel eingeführt werden. Denn: Aktuell gibt es in Deutschland 110 Berufsfeuerwehren, die alle ganz unterschiedliche Schichtmodelle betreiben. Bei manchen Feuerwehren zählen Bereitschaftsdienste zur Arbeitszeit, bei anderen nicht.

Gericht hält Entlohnung in anderem Fall grundsätzlich für richtig

Auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft erhoffte sich durch ein Urteil Rechtssicherheit in der Frage. Das Urteil könnte die Feuerwehren in Deutschland „ein kleines Stück“ verändern. Doch nach dem EuGh-Urteil habe das letzte Wort in diesem Fall ein deutsches Gericht, hieß es. (Rechtssache C-580/19)

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In einem Urteil von 2018 hatte der EuGH bereits grundsätzlich bejaht, dass Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, als Arbeitszeit zählen. Damals ging es um einen Fall aus Belgien, in dem der Feuerwehrmann in acht Minuten auf der Wache sein musste. (bk)

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