Berlin. Mit einer etappenweise eingeführten Zwei-Faktor-Authentifizierung soll Hacker-Angriffe bei Kreditkartenzahlungen vorgebeugt werden.

Online-Shopping war zwar schon vor der Pandemie beliebt - seit dem ersten harten Lockdown im vergangenen Jahr boomt das Netz-Geschäft allerdings regelrecht. Neben Paypal, Klarna, dem Kauf auf Rechnung und der Sofort-Überweisung ist auch die Bezahlung per Kreditkarte eine beliebte Zahlungsmethode - allerdings nicht die sicherste.

Um einen Kauf per Kreditkartenzahlung abzuschließen, musste man bisher den Karteninhaber, die Kreditkartennummer, das Verfallsdatum und die Prüfnummer angeben. Kriminelle können diese Zahlungsmethode im Internet vergleichsweise einfach hacken und auf diese Weise Daten stehlen.

Deshalb wird seit dem 15. Januar etappenweise eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) eingeführt, die bis März monatlich sogar verschärft wird. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll sicherstellen, dass die Kreditkarte ausschließlich vom Inhaber eingesetzt wird.

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    Kreditkartenzahlung im Netz: So funktioniert die Zwei-Faktor-Authentifizierung

    Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ähnelt in der Handhabung dem Tan-Verfahren beim Online-Banking: Sobald die 2FA aktiviert worden ist, wird dem Kreditkarteninhaber beispielsweise auf dem Smartphone ein Sicherheitsschlüssel angezeigt, der zum Kaufabschluss eingegeben werden muss.

    Die neu ausgerollte Regelung besteht bereits seit Ende 2019 - allerdings räumte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Übergangsfrist bis Ende vergangenen Jahres ein. Seit Anfang 2021 gelten für die Online-Zahlung mit Kreditkarten bestimmten Richtlinien. Seit 15. Januar war eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ab Beträgen von 250 Euro erforderlich. Einen Monat später wurde die Grenze auf 150 Euro herabgesetzt. Ab 15. März muss eine 2FA bereits bei Rechnungen über 30 Euro durchgeführt werden.

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    Zwei-Faktor-Authentifizierung: So wird sie aktiviert

    Kreditkartennutzer, die diese Zahlungsmethode auch in Zukunft anwenden wollen, müssen die Zwei-Faktor-Authentifizierung freischalten lassen. Dafür müssen sich Kunden an ihre Bank oder das jeweilige Kreditinstitut wenden. Dabei gibt es kein einheitliches Verfahren, wie die Firmen ihren Klienten den je zweiten Sicherheitsschlüssel zukommen lassen.

    Sparkassen arbeiten mit einer App namens "S-ID-Check" in der die Kreditkarte hinterlegt werden muss. Kunden können ihre Einkäufe im Anschluss per Tan oder einem eingescannten Fingerabdruck bestätigen. Andere Kreditinstitute arbeiten stattdessen mit einem Tan-Service, der die Nummern per SMS versendet. Wiederum andere Banken setzen auf das Scannen von Strichcodes.

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    Aktivieren Kreditkartennutzer die 2FA nicht, riskieren sie, dass die Karte nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert wird. (day)