Berlin. Vodafone darf seinen „Vodafone-Pass“ nicht nur im Inland anbieten. Das widerspreche EU-Recht, urteilte das Landgericht Düsseldorf.

Vodafone darf die Nutzung des sogenannten „Vodafone-Passes“ nicht auf Deutschland beschränken, sondern muss die Option EU-weit anbieten. Das entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Der „Vodafone-Pass“ verstößt in seiner derzeitigen Ausgestaltung gegen europäisches Recht”, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Danach darf ein Mobilfunktarif für die Internetnutzung im EU-Ausland keinen höheren Preis vorsehen als im Inland.“