Hamburg. In manchen Fällen leistet die Versicherung nicht und Versicherte bleiben auf den Stornokosten für den gebuchten Urlaub sitzen.

Eine Reiserücktrittsversicherung soll Urlauber vor den finanziellen Folgen schützen, wenn eine gebuchte Reise wegen einer Krankheit nicht angetreten werden kann. Verbraucher schließen deshalb häufig eine Reiserücktrittsversicherung ab. Doch in manchen Fällen leistet die Versicherung nicht, und Versicherte bleiben auf den Stornokosten für den gebuchten Urlaub sitzen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Vor allem Vorerkrankungen können ein Ausschlusskriterium sein. Schwere Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt meist nur dann versichert, wenn sie unerwartet auftreten, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Knochenbruch. Bei bestehenden chronischen Erkrankungen springen Versicherungsgesellschaften hingegen oft nur ein, wenn sie vor dem Antritt der Reise nicht schon bekannt waren beziehungsweise behandelt wurden.