Düsseldorf. Für Urlauber kann es günstiger sein, direkt bei Hotels statt über Portale wie Booking.com zu buchen. Das könnte aber bald vorbei sein.

Urlaub günstig buchen – das dürfte das Ziel vieler Reisender in spe sein. Eine Taktik konnte bisher sein, sich erst auf Buchungsportalen wie Booking.com oder Expedia schöne Unterkünfte empfehlen zu lassen, um dann aber nicht dort, sondern direkt bei den Hotelbetreibern zu buchen. Diese Strategie könnte jedoch bald nicht mehr funktionieren.

Denn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun entschieden, dass Booking.com Hotels verbieten darf, ihre Zimmer auf der eigenen Website billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche „enge Bestpreisklausel“ sei zulässig, teilte das OLG am Dienstag mit und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf.