Berlin. Mehrere Provider wollten die Vergabe der 5G-Frequenzen vor Gericht vorerst stoppen – erfolglos. Was bringt der neue Mobilfunkstandard?

Dem pünktlichen Start der 5G-Frequenzauktion in Deutschland steht nichts mehr im Weg. Im Streit um den Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard der fünften Generation (5G) haben die Netzbetreiber eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen.

Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge von Telefónica, Vodafone und der Deutschen Telekom ab. Die Firmen wollten mit ihrer Klage noch vor dem Start der Auktion eine Änderung der Rahmenbedingungen erzwingen. Die gerichtliche Ablehnung ist jedoch unanfechtbar. Die Auktion der Bundesnetzagentur kann nun am Dienstag um 10 Uhr beginnen.