Internetzugang

Warum 5G-Mobilfunk zu Problemen führen kann

| Lesedauer: 5 Minuten
Alexander Klay
Einen schnellen Internetzugang soll der neue Mobilfunkstandard 5G an Autobahnen und Eisenbahnstrecken bringen.

Einen schnellen Internetzugang soll der neue Mobilfunkstandard 5G an Autobahnen und Eisenbahnstrecken bringen.

Foto: Ericsson / Ericsson GmbH

Millionen Kunden könnten beim Mobilfunk 5G den Anschluss verpassen. Mobilfunk-Discounter warnen vor steigenden Preisen.

Berlin.  Der neue Mobilfunkstandard 5G gilt als Schlüsseltechnologie für schnelles Internet in der Stadt und auf dem Land, auf der Autobahn und im Zug. Sie ermöglicht autonomes Fahren und in der Fabrik der Zukunft die Vernetzung von Millionen Maschinen. Um die Bedingungen für die Frequenz-Auktion Anfang 2019 wird heftig gerungen.

Aller Voraussicht nach werden sich die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica daran beteiligen. Wettbewerber ohne eigenes Netz wie Freenet („Mobilcom-Debitel“, „Klarmobil“), und United Internet („Smartmobil“, „yourfone“) laufen Sturm: Millionen Kunden könnten den Anschluss verlieren, die Preise steigen.

Nach bisherigen Plänen will die Bundesnetzagentur den sogenannten Serviceprovidern zum neuen Netz keinen verpflichtenden Zugang mehr gewährleisten. Die Mobilfunk-Discounter kaufen für ihre 20 Millionen Kunden Netzkapazitäten bei den drei Betreibern ein. Im 5G-Netz gäbe es nur noch die Angebote der Netzbetreiber. „Die Preise werden anziehen, es gäbe keinen Wettbewerb um bessere Leistung mehr“, sagt Rickmann von Platen, Vorstandsmitglied der Freenet AG unserer Redaktion. Die Serviceprovider stehen für ein Fünftel des deutschen Mobilfunkmarktes.

Anbieter beklagen digitale Zweiklassengesellschaft

Deren Geschäftsmodell funktioniert so: Sie kaufen Originaltarife von Telekom, Vodafone und Telefónica mit Großkundenrabatt ein und geben diese an ihre Kunden weiter. Oder sie buchen Kapazitäten in den Netzen und schmieden daraus ihre eigenen Tarife. Für die Netznutzung überweise Freenet deutlich mehr als eine Milliarde Euro im Jahr an die Betreiber, sagt von Platen.

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Schon heute haben nicht alle Kunden der Mobilfunk-Discounter Zugang zum schnellen mobilen Internet. Als der Bund 2008 die Lizenz-Bedingungen für den aktuellen Mobilfunk-Standard LTE (4G) formulierte, kam es zum ersten „Sündenfall“, wie es von Platen nennt. Damals strich die Netzagentur die „Diensteanbieterverpflichtung“, die es beim Vorgänger-Standard UMTS (3G) noch gab. Diese verpflichtet die Netzbetreiber, den Drittanbietern Zugang zu gewähren. „Das war der Beginn einer digitalen Zweiklassengesellschaft“, sagt der Vorstand der Freenet AG.

Nur ein Wettbewerber hat Zugang zum 5G-Netz

Die Folge: Im D-Netz kann die Marke Mobilcom-Debitel ihren Kunden keine eigenen LTE-Tarife anbieten, sondern nur im langsameren UMTS-Netz. „Bei LTE gibt es in den D-Netzen heute keinen Wettbewerb“, sagt von Platen. Ende 2017 lag der Anteil aller Mobilfunkkunden, die LTE nutzen können, nach Angaben der Bundesnetzagentur erst bei knapp 40 Prozent. Der Freenet-Vorstand fordert bei 5G wieder einen sicheren Zugang für die Mobilfunk-Discounter. Aus kartellrechtlichen Gründen hat nur der Wettbewerber United Internet einen Zugang ins künftige 5G-Netz von Telefónica sicher.

Selbst in den Wettbewerb um eine 5G-Lizenz einzusteigen, das kommt für Freenet unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht infrage, sagt von Platen. Das zu vergebende Frequenzspek­­­­­­t­rum eigne sich nicht für den bundesweiten Aufbau eines eigenen Netzes – neue Netzbetreiber wären auf das „Nationale Roaming“ angewiesen – der zweite Streitpunkt beim neuen Mobilfunkstandard. Dabei wählt sich das Telefon in fremde Netze ein, wenn das Signal des eigenen Anbieters zu schwach ist. Wichtig sei dies in der Anfangszeit, in der sich die Netze im Aufbau befinden.

Bund erhofft sich zehn bis zwölf Milliarden Euro

Auch Wettbewerber United Internet macht eine Beteiligung an der 5G-Auktion vom „Nationalen Roaming“ abhängig. Um Investitionssicherheit zu erhalten, besteht das Unternehmen auf klaren Regeln für den anfänglichen Zugang in fremde Netze. Nötig sei dabei ein Schiedsrichter, der im Streitfall zwischen den Netzbetreibern vermittle.

Von der Versteigerung der 5G-Lizenzen erhofft sich der Bund zehn bis zwölf Milliarden Euro. Wegen hoher Investitionskosten, etwa für Internetzugang an wichtigen Bahnstrecken und an Autobahnen mit 50 bis 100 Megabit pro Sekunde, dürften die Gebote wohl geringer ausfallen. Experten rechnen mit zwei bis drei Milliarden Euro. Die Bundesnetzagentur äußert sich dazu nicht.

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Kartellamt fordert mehr Wettbewerb beim Mobilfunk

Sowohl die Monopolkommission als auch das Bundeskartellamt drängen auf mehr Wettbewerb bei dem neuen Mobilfunkstandard. „Der Markt muss für Newcomer offen bleiben“, forderte Kartellamtschef Andreas Mundt kürzlich in der „FAZ“. Er sprach sich für „Nationales Roaming“ aus. „Sonst bleibt der Markt wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Newcomers in der Ausbauphase und der hohen Investitionskosten verschlossen.“

Ob sich die Bundesnetzagentur noch bewegt, zeigt sich bis Ende November. Nach einer Beiratssitzung der Behörde am Montag zeigten sich Politiker verärgert, dass es kaum Bereitschaft gebe, die bisherigen Pläne nachzubessern. An den Start gehen könnte das neue Mobilfunknetz frühestens 2020.

Telekom-Chef Tim Höttges hatte sich im Interview mit unserer Redaktion kürzlich gegen Zugeständnisse ausgesprochen. Er griff United Internet direkt an und warf dem Unternehmen vor, sich „zu sehr niedrigen Preisen“ in die Netze einmieten zu wollen, die Telekom, Vodafone und Telefónica mit Milliardenaufwand aufbauen. Höttges: „Das ist unfairer Wettbewerb.“

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