Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die bisher erhobene Service-Gebühr für “Print-at-home“-Tickets nicht zulässig ist.
Urteil
Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die bisher erhobene Service-Gebühr für “Print-at-home“-Tickets nicht zulässig ist.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen