Dublin. Passagiere des Billigfliegers erhalten keinen finanziellen Ausgleich für gestrichene Flüge. Ryanair stützt sich dabei auf EU-Recht.
Fluggastrechte
Dublin. Passagiere des Billigfliegers erhalten keinen finanziellen Ausgleich für gestrichene Flüge. Ryanair stützt sich dabei auf EU-Recht.
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