Dublin/Frankfurt. Der Billigflieger Ryanair hat wegen angedrohter Streiks des Kabinenpersonals für die kommende Woche 600 Flüge abgesagt. Kunden können während des Streiks nicht nur ihre allgemeinen Fluggastrechte in Anspruch nehmen, sondern auch auf Entgegenkommen hoffen: Ryanair will Tickets ersetzen.
Betroffen seien je rund 50.000 Passagiere am Mittwoch und Donnerstag (25./26.7.), wie das Unternehmen am Mittwoch über Twitter mitteilte. Es gehe um täglich 200 Flüge von und nach Spanien sowie jeweils 50 für Portugal und Belgien, zusammen rund 12 Prozent des gesamten Angebots für ganz Europa.
In diesen drei Ländern haben die jeweiligen Gewerkschaften die Flugbegleiter bei Ryanair aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Ob deutsche Flughäfen von den Ausfällen betroffen sind, konnte die Airline nicht sagen. Betroffene Passagiere würden informiert.
Ryanair bietet Ersatz der Tickets an
Die irischen Piloten der Gesellschaft wollen ebenfalls an diesem Freitag (20.7) und am kommenden Dienstag (24.7.) streiken. Den betroffenen Passagieren würden Umbuchungen oder voller Ersatz der Tickets angeboten, teilte Ryanair mit.
In Deutschland hat Ryanair die DGB-Gewerkschaft Verdi als Verhandlungspartner für das Kabinenpersonal anerkannt. Die Gewerkschaft will nun zügig Tarifverhandlungen aufnehmen.

„Die Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland haben heute endlich die Zusicherung erhalten, dass ihr Recht, sich bei Verdi zu organisieren und für eine bessere Zukunft einzutreten, von Ryanair respektiert wird“, erklärte Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Es sei ein historischer Schritt in Richtung guter Arbeitsbedingungen gelungen. Die zweite deutsche Kabinengewerkschaft Ufo verhandelt ebenfalls mit Ryanair. Am Freitag steht ein weiterer Termin in Dublin an.
Diese Rechte haben Fluggäste
Dass Ryanair die Umbuchung auf andere Flüge oder den Umtausch von Tickets anbietet, ist neutral betrachtet eigentlich keine Kulanz-Leistung, sondern bei einer Flug-Annullierung schlichtweg das Recht des Fluggastes. Bei Pauschalreisen hätte der Fluggast im Falle einer Absage wegen Streiks sogar einen Schadenersatzanspruch.
Bei Verspätungen wegen eines Streiks können Fluggäste auch ihre Rechte durchsetzen. Ist ein Flug auf einer Kurzstrecke um mindestens zwei Stunden verspätet, muss die Airline beispielsweise Essen und Getränke oder die Möglichkeit zu zwei Telefonaten zur Verfügung stellen.
Welche Fluggastrechte Sie im Streikfall konkret haben, haben wir hier aufgelistet. (dpa/ac)
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