Berlin. Der Abgas-Skandal hat auch für ehemalige Manager von Audi rechtliche Konsequenzen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ein Bußgeldverfahren gegen mehrere Audi-Vorstände im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre eingeleitet. Wegen möglicher Verletzung von Aufsichtspflichten laufe ein solches Verfahren gegen noch unbekannte Vorstände des Autobauers, sagte eine Behördensprecherin am Freitag.
Die Staatsanwälte hatten im März bereits ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung bei Audi eingeleitet. Dabei geht es um Abgas-Manipulationen in Europa und den USA. Anfang Juli hatte die Staatsanwaltschaft dann einen früheren führenden Motorenentwickler von Audi verhaftet. Der von Audi im Februar fristlos gekündigte Manager sitzt weiterhin im Untersuchungsgefängnis und wird jede Woche mehrmals von Beamten des Landeskriminalamts vernommen. Seine Verteidiger erklärten, er sei nicht der Entscheidungsträger gewesen. Ein Audi-Sprecher sagte, die Staatsanwaltschaft habe das Unternehmen über das Bußgeldverfahren gegen Vorstände informiert.
Diesel sind meistens Dienstwagen
Derweil gestaltet sich die Umsetzung der Beschlüsse des Diesel-Gipfels schwierig. Nach der Bundesdatenschutzbeauftragen Andrea Voßhoff sieht auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bei der Diesel-Nachrüstung erhebliche Datenschutzprobleme.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dürfe die Daten der Halter nicht an die Hersteller der Automobile übermitteln, sagt VZBV-Juristin Jutta Gurkmann, „für die Weitergabe der Halterdaten durch das KBA bedarf es einer gesetzlichen Grundlage“. Man teile die Bedenken der Datenschutzbeauftragten, stellt Gurkmann fest. Das Bundesverkehrsministerien hat zu den Vorwürfen noch nicht Stellung bezogen. Die Datenweitergabe ist notwendig, weil die Hersteller oft gar nicht die Besitzer der betreffenden Autos kennen. Diesel sind überwiegend Dienstwagen, die in der Regel nach zwei oder drei Jahren an einen privaten Käufer veräußert werden. Von diesem Moment an verliert sich die Spur des Besitzers für den Hersteller. Über diese Daten verfügt nur das KBA.
Datenweitergabe nur in besonderen Fällen ohne Einwilligung
Laut Straßenverkehrsgesetz darf das KBA Informationen wie Namen und Adressen von Diesel-Besitzern nur in besonderen Fällen ohne Einwilligung der Betroffenen preisgeben. Dazu gehören zum Beispiel staatlich verordnete Rückrufe, wie es im Falle der manipulierten Abgasreinigung bei VW der Fall war. Doch beim Diesel-Gipfel wurde kein Rückruf, sondern nur eine freiwillige Nachrüstung vereinbart. Die Bundesregierung schweigt bisher zu den Befürchtungen. Das für den Datenschutz zuständige Innenministerium verweist auf das Verkehrsministerium. Deren Pressestelle hüllt sich seit den ersten Anfragen am Donnerstag in Schweigen.
Ziel des Diesel-Gipfels war es, durch Nachrüstungen von Dieseln die drohenden Fahrverbote wegen überhöhter Stickoxidwerte zu verhindern. Doch es wachsen zunehmend Zweifel, ob das Ziel erreicht werden kann. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hält weiterhin Fahrverbote in der Hauptstadt für möglich. „Um Fahrverbote zu vermeiden, brauchen wir mehr als die zugesicherten Software-Updates“, sagte er am Freitag.
Ebenso machte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag deutlich, dass eine Unterscheidung mittels einer sogenannten blauen Plakette in Fahrzeuge mit freier Fahrt und in solche mit Beschränkungen kommen könnte. „Ich glaube, dass man am Ende an solchen Maßnahmen gar nicht vorbeikommen wird“, sagte Staatssekretär Matthias Machnig (SPD). CSU-Chef Horst Seehofer bringt zusätzliche Kaufanreize des Staates für sauberere Autos ins Spiel. Sollten die Gipfel-Beschlüsse nicht zu nachweisbaren Verbesserungen der Luft führen, müsse der Bund zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Um Fahrverbote in Städten zu vermeiden, bleiben auch weiter Umbauten an Motoren im Gespräch.
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