Berlin

Schwesig: Die Frauenquote wirkt

| Lesedauer: 3 Minuten
Miguel Sanches

Berlin.  Die gesetzliche Frauenquote hat im ersten Jahr die erhoffte Wirkung gezeigt. Seit Januar 2016 stieg der Frauenanteil in Aufsichtsräten der zur Quote verpflichteten Unternehmen von 23,3 auf 27,5 Prozent. Dabei handelt es sich um Firmen, die sowohl börsennotiert als auch mitbestimmungspflichtig sind – insgesamt 106 Betriebe.

Mehrere Unternehmen haben 30-Prozent-Ziel erreicht

Bei Neubesetzungen in ihren Aufsichtsgremien müssen diese Unternehmen darauf achten, dass Frauen zum Zuge kommen; ihr Anteil soll wachsen und der Zielgröße von letztlich mindestens 30 Prozent näherkommen.

Wie aus dem ersten Regierungsbericht zu Frauen in Führungspositionen hervorgeht, strahlt die Quote häufig auch in das gesamte Unternehmen
hinein. Denn: Rund 97 Prozent der Firmen setzten sich auch Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands.

Von einem „Kulturwandel“ spricht Frauenministerin Manuela Schwesig. „Es tut sich was, es hat sich etwas bewegt“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion, „wir haben mehr Frauen in Führungspositionen“. Schwesig ist überzeugt: „Die Quote wirkt.“

Schwesig zieht aus zwei Gründen eine überwiegend positive Bilanz. Zum einen haben alle Unternehmen, die eine feste Quote erreichen mussten, sich in diesem Jahr an dem Ziel orientiert. Die Posten wurden „durchgehend mit einer Frau nachbesetzt, wenn noch keine 30 Prozent erfüllt waren“, erläutert die Ministerin. „Viele haben die Quote bereits erfüllt. Die anderen werden nachziehen“, glaubt sie. Zum anderen verpflichtet das Gesetz alle Unternehmen, die entweder nur börsennotiert oder der Mitbestimmung unterliegen, wenigstens Zielgrößen für ihren Frauenanteil zu fixieren. Das ist dann keine gesetzliche, sondern quasi eine betriebsinterne Quote. Man geht davon aus, dass 3500 bis 4000 Unternehmen betroffen sind. Nur die Ergebnisse und Erfahrungen in einem kleinen Teil von ihnen konnten schon in den Regierungsbericht einfließen.

Diese Firmen müssen nach dem Gesetz darlegen, welchen Frauenanteil sie innerhalb einer bestimmten Frist (maximal fünf Jahre) in den Aufsichtsräten und Vorständen erreichen wollen. Genau das setzten fast drei Viertel der Unternehmen bereits im ersten Jahr um. 23,2 Prozent von ihnen haben sich einen Frauenanteil von 30 Prozent oder mehr vorgenommen. 57,1 Prozent haben sich eine Quote gesetzt. Eine Quote von null Prozent kann übrigens auch ein Ziel sein.

Noch besteht ein signifikanter Unterschied bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen, für die keine Quote gilt. Der Anteil von Frauen in den Vorständen, wo das operative Geschäft geleitet wird, liegt seit Jahren in der Gesamtwirtschaft nur leicht über fünf Prozent. Selbst bei den 160 größten Unternehmen kommt man nur auf einen bescheidenen Frauenanteil in der Vorstandsetage von 6,5 Prozent. „Auf der Vorstandsebene bewegt sich noch zu wenig“, stellt der Bericht fest, den das Bundeskabinett demnächst verabschieden soll.

Auch der Bund ist zur Frauenquote verpflichtet. In den Bundesbehörden sind bereits 32,6 Prozent der Vorgesetzten weiblich. Aber: Leitung ist eben nicht gleich Leitung. In den unteren Leitungsfunktionen sind mehr Frauen vertreten als in den höheren. „Besonders stark“ sei die Diskrepanz zwischen Referats- und Unterabteilungsleitungen, heißt es im Bericht. 35 Prozent der Referate werden von Frauen geführt, aber nur 23 Prozent der Unterabteilungen. In Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sind unterdessen bereits 33 Prozent der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder in den Aufsichtsräten dieser Betriebe weiblich.

Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Wirtschaft