Finanzen

Bausparkassen kündigen Verträge von 12.400 Kunden im Norden

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Steffen Preissler
Allein bei der LBS Hamburg-Schleswig-Holstein wurden in diesem Jahr insgesamt 5700 Verträge gekündigt

Allein bei der LBS Hamburg-Schleswig-Holstein wurden in diesem Jahr insgesamt 5700 Verträge gekündigt

Foto: picture-alliance/ dpa/ Försterling

Institute wollen vereinbarte Guthaben-Zinsen nicht länger zahlen. 200.000 Fälle bundesweit. Verbraucherzentrale hilft.

Hamburg. Ältere Bausparverträge werden für Bausparkassen zu einem immer größeren Problem. Deshalb wollen sie sich dieser Verträge massenhaft entledigen, wenn die Kunden kein Darlehen in Anspruch nehmen und möglichst lange von den hohen Zinsen in der Sparphase profitieren wollen.

Allein bei der LBS Hamburg-Schleswig-Holstein wurden in diesem Jahr insgesamt 5700 Verträge gekündigt, teilte der Anbieter auf Nachfrage mit. Die LBS Nord, zuständig für Niedersachsen, beendete 6700 Verträge, sodass in ganz Norddeutschland 12.400 Kunden betroffen sind. Marktführer Schwäbisch Hall trennte sich von rund 50.000 Altverträgen, Wüstenrot kündigte 30.000 Kunden. Branchenexperten gehen von bisher mindestens 200.000 gekündigten Verträgen aus.

Obwohl es sich, gemessen an 30 Millionen Bausparverträgen, nur um einen kleinen Prozentsatz handelt, ist der Ärger bei den Verbrauchern groß. „Wir bekommen sehr viele Anfragen und haben deshalb eine Broschüre mit den wichtigsten Kündigungsfällen verfasst, um den Verbrauchern schneller helfen zu können“, sagt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Den Bausparkassen geht es ähnlich wie den Lebensversicherungen: Sie haben in der Vergangenheit Versprechungen gemacht, deren Einhaltung ihnen in der Niedrigzinsphase Probleme bereitet. Die Altverträge haben hohe Sparzinsen von zwei oder drei Prozent, und die Konditionen für das Bauspardarlehen sind noch höher. Die Nutzung eines solchen Darlehens ist deshalb unattraktiv, da Baukredite von der Bank günstiger sind. Die Kunden nutzen daher den Bausparvertrag lieber zum Sparen. „Ein Bausparvertrag ist aber keine zeitlich unbegrenzte Kapitalanlage“, sagt LBS-Sprecherin Andrea Husfeld. „Wir bieten einen Tarifwechsel an, um von günstigen Darlehenskonditionen zu profitieren.“

Doch eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines Baudarlehens gibt es nicht. „Viele Verträge wurden den Kunden auch als Sparverträge schmackhaft gemacht“, sagt der Hamburger Anwalt Achim Tiffe. „Denn wenn das Darlehen nicht beansprucht wurde, gab es noch einen Extrabonus.“ Nach seiner Auffassung kommt eine Kündigung durch die Bausparkasse erst in Betracht, wenn die Sparbeiträge die Bausparsumme erreicht haben. Die Bausparkassen kündigen dagegen meist mit dem Verweis, dass eine Zuteilung des Darlehens schon vor zehn Jahren möglich gewesen sei.

Doch diese Entscheidung ist umstritten, wenn auch eine Reihe von Gerichten die Auffassung der Bausparkassen gebilligt haben. Auch der Ombudsmann der privaten Bausparkassen hält sich heraus. Die 1400 Kunden, die sich im ersten Halbjahr bei ihm beschwert haben, werden keine Entscheidung von ihm bekommen.

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