Branche akzeptiert eine Mindesthaltedauer von einem Jahr

Frankfurt. Die deutsche Fondsindustrie wehrt sich mit eigenen Vorschlägen gegen die rigiden Pläne des Bundesfinanzministeriums bei offenen Immobilienfonds. Erstmals ist der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) bereit, eine Haltefrist von zwölf Monaten bei offenen Immobilienfonds für Neuanleger einzuführen. Bisher können Anteile dieser Fonds wie auch bei anderen Investmentfonds börsentäglich zurückgegeben werden. Machen davon zu viele Anleger gleichzeitig Gebrauch, kann die Fondsgesellschaft in Liquiditätsprobleme kommen, weil sich Immobilien nicht kurzfristig verkaufen lassen. Zudem plädiert der BVI dafür, für institutionelle Anleger wie Versicherungen generell eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einzuführen. Die Immobilien der Fonds sollen künftig halbjährlich statt nur einmal im Jahr bewertet werden.

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Regulierung von offenen Immobilienfonds sehen aber tiefere Einschnitte vor. So soll es nach dem Gesetzentwurf bei allen Fonds zu einer Zwangsabwertung der Immobilien von zehn Prozent kommen. Die Tatsache, dass bereits jetzt acht Fonds wegen Liquiditätsproblemen keine Anteile mehr von Anlegern zurücknehmen, deutet darauf hin, dass die Immobilien zum Buchwert nicht verkauft werden können. Die von Sachverständigen ermittelten Verkehrswerte der Immobilien hätten sich damit lediglich als "Schätzpreise" erwiesen, heißt es im Gesetzentwurf, der dem Abendblatt vorliegt. Deshalb müsse "ein Sicherheitsabschlag von zehn Prozent auf den bisher ermittelten Wert eingeführt werden". Der BVI spricht von "Enteignung der Anleger" und will dieses Vorhaben unter allen Umständen vereiteln.

Die Pläne der Regierung haben zu einem erneuten massiven Abfluss bei einzelnen Immobilienfonds geführt. Die Fonds Kanam Grundinvest und SEB Immoinvest wurden deshalb geschlossen, weil sie keine Fondsanteile mehr zurücknehmen können. Insgesamt sind Anlegergelder in Höhe von 20 Milliarden Euro blockiert.

Die Pläne des Finanzministeriums sehen außerdem vor, dass Anleger ihre Fondsanteile künftig mindestens zwei Jahre halten müssen und es zusätzlich eine Kündigungsfrist von einem Jahr gibt. Danach kämen die Sparer frühestens nach drei Jahren an ihr Geld.

Sollte es zur pauschalen Abwertung kommen, befürchtet die Ratingagentur Scope eine Flucht der Anleger aus den Fonds. Vor allem Fonds, die schon jetzt nur noch geringe Mittelzuflüsse der Anleger verzeichnen, stehen vor einer unsicheren Bewertung, sagt Analystin Sonja Knorr von Scope.