Karlsruhe. Kunden von Lebensversicherungen haben im Kampf um eine höhere Überschussbeteiligung beim Ablauf ihrer Police eine weitreichende juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Allianz (Az. IV ZR 213/14). Der Kläger hatte eine angeblich ungenügende Beteiligung an den „stillen Reserven“ der Versicherung geltend gemacht, den sogenannten Bewertungsreserven. Der BGH entschied jedoch, die Allianz habe den Kläger „korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt“. Darunter versteht man die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem aktuellen Marktwert von Kapitalanlagen, etwa Staatsanleihen, die die Versicherung mit dem Geld ihrer Kunden erworben hat.