Heiko Maas hält Auswertung des Surfverhaltens durch das soziale Netzwerk für bedenklich

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die seit Freitag geltenden neuen Nutzungsbedingungen von Facebook kritisiert. Das US-Unternehmen gehe damit „sehr weit“, sagte Maas „Spiegel Online“. „Nutzer bleiben weiter im Unklaren darüber, welche Daten erhoben und wie sie konkret verwendet werden“, sagte er. „Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine Beeinflussung leicht möglich.“

Maas kritisierte auch mangelnde Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzer des sozialen Netzwerks. Wenn sie die neuen Regeln ablehnen, haben sie nur die Möglichkeit, sich komplett abzumelden. Wer Facebook weiter nutzt, akzeptiert damit die Bedingungen. Maas fordert, stattdessen müsse jeder Nutzer „auch einzelnen Teilen der Datennutzung“ widersprechen können.

Auch die Internetbotschafterin der Bundesregierung, Gesche Joost, griff Facebook an. Die jüngsten Änderungen „kann man als Verletzung der informationellen Selbstbestimmung sehen“, sagte sie „Spiegel Online“. Das Unternehmen müsse „transparent und verständlich darstellen, was mit meinen Daten passiert – und dann will ich selbst entscheiden“.

Facebook hatte am Freitag diverse Nutzungsbedingungen aktualisiert. Ein wesentlicher Bestandteil sind Werbeanzeigen. Das soziale Netzwerk will seine Werbung noch stärker auf die Nutzer zuschneiden und in diesem Zusammenhang auch deren Surfverhalten außerhalb von Facebook auswerten.

Wegen der Neuerungen fordert auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Aufklärung von Facebook. Es bestünden „datenschutzrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beschriebenen Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“. Daher seien dem US-Unternehmen „eine Reihe von Fragen“ gestellt worden, die Facebook bis Ende Februar beantworten solle.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wird in der Angelegenheit hingegen nicht tätig. Sie habe für soziale Netzwerke keine Kontrollbefugnis und könne daher keine Untersuchung einleiten, teilte Voßhoff am Freitag mit. Der „datenschutzrechtlich einzig sinnvolle Rat“ in der Angelegenheit sei, sich bei Facebook abzumelden. Angesichts der großen Beliebtheit des Netzwerks werde dies aber wohl ungehört bleiben. In Deutschland hat Facebook 27 Millionen Nutzer.