Hamburgs Senat sieht derzeit keine neue Rechtslage in dem Verfahren. Dagegen wollen BUND, Nabu und WWF eine Änderungen am Planungsbeschluss prüfen. Der Prozess könnte dadurch länger als 2015 dauern.

Hamburg. Die Umweltverbände, die gegen eine Vertiefung und Verbreiterung der Elbfahrrinne klagen, erwarten einen Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende 2015. Die Änderungen am Planungsbeschluss, die Hamburg und der Bund vornehmen müssen, würden sorgfältig geprüft und im Zweifel erneut beklagt, sagte Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND in Hamburg, dem Abendblatt: „Wir hoffen, dass wir bis Ende 2015 eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben. Ich halte das aber nicht für sicher“, sagte er. „Die Leipziger Richter haben den Planungsbehörden eine Menge Hausaufgaben mitgegeben, die keineswegs trivial sind. Wenn die Planänderungen der Hamburg Port Authority und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord des Bundes aus unserer Sicht klagerelevant sind, werden wir unsere Klage entsprechend anpassen.“

Der BUND und der Nabu hatten 2012 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Elbfahrrinne geklagt und die Umsetzung gestoppt. Unterstützt werden sie dabei vom WWF. Nach einer öffentlichen Anhörung im Juli 2014 hatte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren am 2. Oktober zunächst ausgesetzt. Um den Weg für eine Entscheidung frei zu machen, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Präzisierung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorlegen. Eine entsprechende Entscheidung des EuGH wird für April oder Mai erwartet.

Danach kann das Bundesverwaltungsgericht die von ihm eingeforderten Nachbesserungen zum Planverfahren bewerten. Das weitere Verfahren aber könnte aus Sicht der Verbände auch zusätzlichen Zeitbedarf aufwerfen. „Für viele Arten müssen womöglich überhaupt erst relevante Daten erhoben werden, um ihre Gefährdung auf einer stabilen Basis beurteilen zu können“, sagte Beatrice Claus vom WWF. „Wenn zusätzliche sogenannte Kartierungsverfahren nötig werden, wird es einen Abschluss des Prozesses in Leipzig nicht vor 2016 geben. Für die Datenerhebung benötigt man eine vollständige Brut- oder Reproduktionsperiode etwa von bedrohten Vogelarten.“

Hamburgs Senat sieht derzeit keine neue Rechtslage in dem Verfahren: „Es hat sich an den Sachverhalten nichts geändert. Wir gehen davon aus, dass die Richter zwischen den ökologischen und wirtschaftlichen Interessen klug abwägen werden“, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) dem Abendblatt und lehnte Terminspekulationen zugleich ab. „Hamburg und der Bund sind intensiv dabei, die verbliebenen Bedenken des Gerichts sorgfältig und schnellstmöglich auszuräumen. Das Gericht hat über sehr weite Strecken die Planfeststellung bestätigt und keinen Zweifel an der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer abermaligen Anpassung der Fahrrinne gelassen.“