Berlin. Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) will Banken zu mehr Transparenz bei Dispo- und Immobilienkrediten verpflichten. Geldinstitute müssten die Zinssätze für Dispokredite deutlich auf ihrer Homepage veröffentlichen, heißt es in einem Referentenentwurf, den das Ministerium am Wochenende veröffentlichte und über den zuerst der „Tagesspiegel“ berichtet hatte. Bei Immobilienkrediten sollen die Kunden vor Vertragsabschluss ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen bekommen.

Sowohl um Dispokredite als auch um Immobiliendarlehen hatte es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gegeben. Verbraucherschützer werfen den Banken vor, die oft hohen Zinsen für den Dispo nicht offenzulegen und Kunden nicht über günstigere Alternativen aufzuklären. Faule Immobilienkredite wiederum hatten in den USA, aber auch in einigen EU-Staaten maßgeblich zur Wirtschafts- und Finanzkrise beigetragen. Die Neuregelungen im Entwurf des Bundesverbraucherministeriums sind zum Teil die notwendige Umsetzung einer Anfang 2014 beschlossene EU-Richtlinie zu diesem Thema.

Dem Entwurf zufolge sollen Banken und Sparkassen verpflichtet werden, die Dispozinssätze „klar, eindeutig und in auffallender Weise“ zu veröffentlichen, auch auf ihrer Internetseite. Wer den Dispo länger als drei Monate in Anspruch nimmt oder mit einem Betrag, der über dem durchschnittlichen monatlichen Geldeingang des Kontos liegt, muss demnach von der Bank über mögliche Alternativen beraten werden. „Viele Disponutzer wissen gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt“, erklärte Maas dazu.

Dispozinsen müssen gezahlt werden, wenn ein Bankkunde kein Geld mehr auf dem Girokonto hat, dieses aber weiter belastet wird. Zunächst gewährt die Bank in der Regel einen Dispositionskredit – kurz Dispo. Dieser ermöglicht eine begrenzte Überziehung. Wird das Konto weiter überzogen, fallen Überziehungszinsen an.