Paris . Der Mindestlohn in Frankreich steigt ab 1. Januar von 9,53 auf 9,61 Euro pro Stunde. Das Arbeitsministerium in Paris gab am Donnerstag diese Erhöhung um 0,08 Prozent bekannt. Dies erfolge im Rahmen der regelmäßigen Anpassung des Mindestlohns. Pro Monat bedeutet dies für einen Mindestlohn-Empfänger 12,14 Euro mehr als 2014. Die Gewerkschaft CGT hatte bereits im Vorfeld kritisiert, dass es keine stärkere Erhöhung über die zugrunde gelegten Indizes hinaus gibt.

In Deutschland wird ab Januar des kommenden Jahres ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Zum Teil gibt es Übergangsregelungen Eine Kommission soll später über die jährliche Anpassung entscheiden. Die Kommission, deren Mitglieder am Mittwoch vom Bundeskabinett berufen worden waren, orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland.

Im Nachbarland Frankreich ist die Anpassung letztlich an zwei Kriterien gekoppelt: einen Index für Verbraucherpreise für geringe Einkommensgruppen und einen Index zum Anstieg der Kaufkraft bei Arbeitern und Angestellten.