Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber Reiseveranstaltern gestärkt. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürften Veranstalter mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Stornogebühren von 40 Prozent noch einen Monat vor Reisebeginn erklärten die Bundesrichter zudem für unzulässig (Az.: X ZR 85/12).