Hamburg. Eine über Jahre schwelende politische Affäre über den Umgang mit Hafenflächen hat ein Ende gefunden. Bei der vorzeitigen Kündigung von Mietverträgen im Freihafen hat es keine Unregelmäßigkeiten gegeben. Zu diesem Schluss kommt der Landesrechnungshof, der die aus dem Jahr 2009 stammenden Vereinbarungen zwischen der für Hafenflächen zuständigen Hamburg Port Authority (HPA) und den Unternehmen untersucht hat.

Damals wuchs der Hafen noch zweistellig, und die HPA hatte den Auftrag, Flächen für ein neues Containerterminal zu akquirieren. Dazu mussten mehrere Mietverträge, insbesondere mit dem Umschlagunternehmen Buss, vorzeitig gekündigt werden. Es wurden hohe Millionenbeträge als Entschädigungszahlungen fällig, die in der Hamburgischen Bürgerschaft für Unmut gesorgt haben. Insbesondere die Links-Fraktion, die die Einschaltung des Rechnungshofes beantragt hatte, kritisierte, dass die Hintergründe des Geschäfts völlig unklar gewesen seien. Zumal der Großteil der frei gewordenen Flächen bisher brachliegt.

Der Rechnungshof teilte der Bürgerschaft jetzt mit, dass die HPA an Entschädigungsleistungen bislang 153 Millionen Euro gezahlt hat. Zugleich sei aber festzustellen, dass die Vereinbarungen zur „Flächenfreimachung“ nicht zu kritisieren sind. Auch seien die vereinbarten Entschädigungszahlungen nicht überhöht gewesen. Das Vorgehen sei für die Planungssicherheit der HPA notwendig gewesen. Für die HPA ist das Gutachten ein Freispruch erster Klasse, für den damaligen Aufsichtsrat der HPA aber eine verbale Ohrfeige. Der Rechnungshof kritisierte die Dokumentation der Aufsichtsratstätigkeit als lückenhaft. Zudem kritisieren die Rechnungsprüfer, dass die Wirtschaftsbehörde bessere Regeln zur Kündigung von Mietverträgen mit geringerem Entschädigungsrisiko blockiere.