Karlsruhe. Hoffnungsschimmer für Opfer der Lehman-Pleite: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil erstmals einem Käufer von Lehman-Anleihen Schadenersatz zugestanden. Demnach muss die private Bethmann Bank in Frankfurt zahlen, weil sie einer Kundin beim Anleihenkauf mögliche Verlustrisiken verschwiegen und die Frau damit laut Urteil falsch beraten hatte (Az.: XI ZR 169/13).

In dem aktuellen Fall hatte die Bethman Bank der Kundin für deren damals minderjährigen Sohn Lehman-Brothers-Aktien-Kupon-Anleihen zum Kurswert von rund 33.000 Euro verkauft. In dem dazugehörenden Produktinformationsblatt wurde zwar ein „100 Prozent Kapitalschutz am Laufzeitende“ versprochen. Doch im Basisprospekt, der der Kundin nicht ausgehändigt worden war, hatte sich die Bank ein Sonderkündigungsrecht etwa bei Insolvenz eingeräumt und darauf verwiesen, dass der Rückzahlungsbetrag dann bei null liegen könnte.

Dem klagenden Sohn der Käuferin steht laut BGH nun grundsätzlich Schadenersatz wegen einer Falschberatung zu. Die Bank hätte den Anleger „ungefragt aufklären“ müssen, dass auch ein Totalverlust des Kapitals drohen kann. Allerdings muss der Kläger einen Abschlag von 17 Prozent auf die Anlagesumme hinnehmen, weil er seine Forderungen nicht im Insolvenzverfahren von Lehman in New York angemeldet hatte. Dort seien sämtliche Insolvenzforderungen bis zu einem Betrag von 50.000 US-Dollar pauschal mit 17 Prozent vergütet worden, so das Urteil.

Wie viele Opfer der Lehman-Pleite von diesem Urteil noch profitieren können und ob auch andere Geldhäuser Versprechungen wie die Bethman Bank, eine Tochter der niederländischen ABN Amro Bank, machten, war zunächst unklar. Durch die Pleite der US-Bank hatten rund 50.000 Anleger in Deutschland Geld verloren. Lehman Brothers war im Jahr 2008 auf dem Höhepunkt der Finanzkrise zusammengebrochen. Wie viele Geldhäuser hatte die Bank in großem Stil mit auf faulen US-Immobilienkrediten basierenden Wertpapieren spekuliert. Es war die größte Pleite der Geschichte mit 7000 Betroffenen in 40 Ländern. Die Gläubiger saßen zunächst auf Ansprüchen von insgesamt 450 Milliarden Dollar.