Luxemburg. Quadratisch, beweglich und vertrackt: Das Geduldsspiel „Rubik’s Cube“ bleibt nach einem Urteil des EU-Gerichts europaweit als Marke geschützt. Die Struktur des beweglichen Zauberwürfels mit dem schwarzen Gitternetz unterscheide sich deutlich von ähnlichen dreidimensionalen Geduldsspielen, urteilten die Richter in Luxemburg (T-450/09). Die Entscheidung ist eine Niederlage für den Spielzeughersteller Simba Toys aus Fürth.

Simba Toys wollte den Eintrag beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen. Die Begründung: Der drehbare Würfel enthalte eine technische Lösung und könnte deshalb nur als Patent geschützt werden und nicht als Marke. Die Rechte an „Rubik’s Cube“ hält die britische Firma Seven Towns.

Simba Toys scheiterte jedoch mit seiner Argumentation vor dem EU-Gericht. Die Marke „Rubik’s Cube“ sei vor allem durch den Würfel selbst und die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet, meinten die Richter. Diese gebe noch keinen Hinweis auf die Drehbarkeit. Denn dass sich die Einzelteile des Würfels drehen lassen, liegt an einem unsichtbaren Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu sehen ist. Außerdem verhindere der Markeneintrag nicht, dass Konkurrenten ebenfalls drehbare dreidimensionale Geduldsspiele herstellen.

„Rubik’s Cube“ besteht aus mehreren kleinen Würfeln in unterschiedlichen Farben. Ziel ist, die kleinen Würfel so gegeneinander zu drehen, dass jede der sechs Seiten des großen Würfels eine einheitliche Farbe hat. Der ungarische Architekturprofessor Erno Rubik hatte das Geduldsspiel 1974 erfunden.