München. Die Fast-Food-Kette Burger King hat eine einstweilige Verfügung gegen ihren gekündigten Franchisenehmer Yi-Ko aus Stade beantragt. Das Landgericht München habe eine solche auch erlassen, teilte ein Konzernsprecher mit. Die einstweilige Verfügung werde aber erst mit der Zustellung an Yi-Ko wirksam, sie bedeute für den Franchisenehmer aber nicht die umgehende Schließung aller 89 Restaurants, sagte der Sprecher. Yi-Ko müsse aber alle markenrechtlich geschützten Gegenstände von Burger King wie Schilder und Speisekarten entfernen, die Mitarbeiter müssten die Uniformen ablegen.