Karlsruhe. Obwohl ihre zwölfjährige Tochter einen Küchenbrand verursacht hat, haben die Eltern Anspruch auf eine Schadensbeseitigung durch die Vermieterin. Sie durften auch die Miete mindern, weil die Vermieterin den Schaden nicht über ihre dafür zuständige Gebäudeversicherung abwickeln wollte, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 191/13). Die Vermieterin habe „die unbedingte Pflicht“, den Mangel der Mietsache zu beseitigen. Die Revision der Vermieterin gegen ein vorheriges Urteil wurde zurückgewiesen.