Wann bekommt man Entschädigung? Und wo gibt es Infos?

Hamburg. Mit einem mehrtägigen Streik durchkreuzen die Lokführer erneut die Reisepläne zahlreicher Kunden der Deutschen Bahn. Sie müssen sich von Donnerstagfrüh 2 Uhr bis Montagmorgen 4 Uhr im Personenverkehr auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen. Im Güterverkehr streikt die Lokführergewerkschaft GDL bereits ab Mittwoch 15 Uhr. Fahrgäste haben ein Recht auf Entschädigung.

Wie können sich Bahnkunden über Zugausfälle und Verspätungen informieren?

Zusätzlich zur allgemeinen, gebührenpflichtigen Servicenummer 0180-6996633 schaltet die Deutsche Bahn ab Dienstagabend unter der Telefonnummer 08000-996633 eine kostenlose Hotline. Außerdem können sich Bahnreisende auf der Internetseite unter www.bahn.de/aktuell informieren. Dort sowie über die Smartphone-App DB Navigator ist der Ersatzfahrplan für Donnerstag, den ersten Streiktag, seit Dienstagabend um 19 Uhr einsehbar. Der Ersatzfahrplan für Freitag und die weiteren Tage soll ab Mittwochabend um 18 Uhr abrufbar sein.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen – auch einen höherwertigen.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet.

Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahnkunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

Wie kann ich als Kunde eine Entschädigung beantragen?

Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende in den Fahrkartenverkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat und nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.

Wo gibt es Hilfe bei Streitfällen?

Die Bahn muss Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens einem Monat bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zwischen Kunden und Konzern. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin gibt es auch regionale Schlichtungsstellen.