Karlsruhe. Vielflieger der Lufthansa dürfen ihre Prämien aus dem „Miles & More“-Programm nicht an Dritte verkaufen. Die Teilnahmebedingungen der Lufthansa, die den Tausch, Verkauf oder die sonstige Weitergabe der Prämien verbieten, sind rechtens, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (Az. X ZR 79/13). Damit scheiterte die Klage eines Lufthansa-Vielfliegers. Die Lufthansa habe bei dem Kundenbindungsprogramm selbst bestimmen können, dass Teilnehmer Flugprämien, die sie nicht selbst nutzen wollen, allenfalls an Verwandte oder nahestehende Personen verschenken dürfen. Der Verkauf von Prämientickets an unbekannte Dritte sei deshalb – wie im aktuellen Fall – unzulässig.