Karlsruhe. Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, die sie seit 2004 abgeschlossen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Banken müssen nun mit einer Flut von Rückforderungen rechnen. Diese Forderungen können sich der Stiftung Warentest zufolge auf insgesamt zwischen zehn und 13 Milliarden Euro summieren (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Mit der Entscheidung des BGH hatten die Klagen von zwei Verbrauchern Erfolg. Sie haben nun Anspruch auf Rückzahlung von 555 Euro in dem einen und über 1000 Euro in dem anderen Fall. Die Banken müssen diese Beträge zudem noch mit fünf Prozent über den Basiszinssatz hinaus verzinsen.

Der in Medien als „Bankenschreck“ bezeichnete Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der üblicherweise dreijährigen Verjährungsfrist damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 Klarheit über die Rechtslage hatten und erst ab dann mit Aussicht auf Erfolg hätten klagen können. Bei einer unsicheren oder zweifelhaften Rechtslage könne der Beginn der Verjährungsfrist dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge auf zehn Jahre und damit auf alle Verträge ab 2004 hinausgeschoben werden.

Betroffene Kunden müssen nun bis spätestens Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren in Höhe von zumeist zwei Prozent der Kreditsumme von der Bank zurückverlangen. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge reicht ein einfaches Schreiben dafür jedoch nicht. Die Kunden sollten vielmehr ihre Forderungen mit dem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale im Internet selbst geltend geltend machen, teilten sie mit.

Der BGH sprach damit in einer sehr umstrittenen Rechtsfrage das letzte Wort. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Mönchengladbach hielt die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an. Die Banken hatten die Rückzahlung abgelehnt mit der Begründung, die Forderungen der Kunden seien verjährt.