Hamburg. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das geplante sogenannte Bestellerprinzip für Neuvermietungen klagen. Sobald die Neuregelung in Kraft sei, werde der Verband in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erheben, berichtet „Der Spiegel“. Künftig soll für Maklerleistungen der Grundsatz gelten, „wer bestellt, der bezahlt“ – damit könnten Vermieter Maklerkosten nicht mehr wie bisher auf ihre Mieter abwälzen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.