Karlsruhe. Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hat einen Rechtsstreit um die Farbe Gelb in letzter Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass der Langenscheidt-Konkurrent Rosetta Stone in Deutschland die Farbe Gelb nicht mehr bei den Verpackungen seiner Sprachlernsoftware und in seiner Werbung verwenden darf. Der Bundesgerichtshof sah nun eine „markenrechtliche Verwechslungsgefahr“, gab der Unterlassungsklage von Langenscheidt statt und bestätigte damit die Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln von 2012 (Az.: I ZR 228/12).

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für unseren Verlag und unsere Marke“, sagte eine Langenscheidt-Sprecherin. Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für zweisprachige Wörterbücher in Printform schützen lassen. Diese sind schon seit 1956 in Gelb mit einem blauen L gestaltet. Seit 1986 bietet Langenscheidt die Bücher auch als Audio-CD, CD-ROM, e-Book und inzwischen auch als App an. Rosetta Stone ist einer der weltweit führenden Anbieter webbasierter Sprachlernprogramme. Das US-Unternehmen bietet seit April 2010 in Deutschland Sprachlernsoftware in 33 Sprachen in einer gelben Kartonverpackung an und bewirbt seine Produkte im Internet und im Fernsehen mit einem gelben Farbton.

Der BGH betonte, bei den Produkten von Langenscheidt und Rosetta Stone bestehe nicht nur eine „erhebliche Warenähnlichkeit“. Auch die verwendeten Gelbtöne seien sehr ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats, Wolfgang Büscher. Deshalb bestehe die Gefahr, dass Käufer davon ausgingen, die Rosetta-Sprachlernsoftware werde von Langenscheidt angeboten. Der Kunde sei daran gewöhnt, dass Gelb für Langenscheidt und Grün für den Klett Verlag stehe. Rosetta Stone argumentierte, man benutze den Farbton nur als „Eyecatcher“.