Umweltverbände kontra Stadt: Bundesverwaltungsgericht beendet Expertenanhörung

Leipzig. Das langjährige Verfahren zur Elbvertiefung geht einen entscheidenden Schritt voran. Am 2. Oktober will der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entweder ein Urteil verkünden oder aber bekannt geben, ob zunächst Präzisierungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg abgewartet werden müssen. Das sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte am Mittwoch in Leipzig. „Wir hatten eigentlich einen früheren Termin ins Auge gefasst. Aber unter anderem durch die Änderung des Planverfahrens heute Morgen werden wir nun keinen ganz zeitnahen Termin haben.“ Die Hamburger Planungsbehörde hatte am Mittwoch einen inhaltlichen Nachtrag und eine Änderung zum Planverfahren bei Gericht vorgelegt.

Die Umweltverbände BUND und Nabu hatten gegen das Planverfahren der Stadt Hamburg und des Bundes geklagt und im Oktober 2012 durch ein Eilverfahren einen Stopp der Bauarbeiten erwirkt. Zahlreiche Experten erläuterten in der fünftägigen Anhörung offene Fragen zu Fauna und Flora an der Unterelbe, zur Methodik des Planverfahrens und zum wirtschaftlichen Bedarf der Elbvertiefung. Das parallel laufende Verfahren zur Weservertiefung hatte der 7. Senat 2013 ausgesetzt, um Aspekte des europäischen Gewässerrechts präzisieren zu lassen.