Vor allem Fernzüge unpünktlich. Welche Rechte Kunden haben

Berlin . Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr wegen verspäteter oder ausgefallener Züge so viel Geld wie noch nie an ihre Kunden gezahlt. Der Gesamtbetrag lag bei 40 Millionen Euro, sagte eine Sprecherin. 1,3 Millionen Fahrgäste wurden entschädigt. In 3500 Fällen sei eine Schlichtungsstelle angerufen worden – in 88 Prozent der Fälle habe diese im Sinne des Kunden entschieden. 2013 war es wegen Stürmen und des schweren Hochwassers im Sommer zu vielen Verspätungen und Zugausfällen bei der Bahn gekommen. Nur 73,9 Prozent der Fernzüge erreichten laut Unternehmen mit einer Verspätung von weniger als sechs Minuten den Bahnhof, im Vorjahr waren es 79,1 Prozent. Bei den Nahverkehrszügen waren 94,6 Prozent pünktlich. Die Zahl der Beschwerden erreichte ein Rekordhoch – was Bahnfahrer wissen müssen:

Wann gibt es eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Ziel kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen – auch einen höherwertigen.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr – aber auch bei Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket – gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahnkunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Können Bahnfahrer bei einer Verspätung von einer Reise zurücktreten?

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann eine andere Streckenführung wählen.

Wie wird eine Entschädigung beantragt?

Die meisten Bahn-Unternehmen haben ein gemeinsames Beschwerdeformular, das in den Servicezentren der Bahn oder im Internet auf einer Gemeinschaftsseite der Anbieter erhältlich ist (www.fahrgastrechte.info). Das Formular kann beim Anbieter eingereicht werden, dessen Zug ausgefallen ist – entweder beim Begleitpersonal im Zug oder in den Ticket-Verkaufsstellen. Entschädigungen müssen auf Wunsch bar ausgezahlt werden, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.