EU-Richtlinie schreibt 14-tägiges Widerrufsrecht beim Shoppen auf Kaffeefahrten oder im Netz fest

Berlin. Ob im Internet, auf der Kaffeefahrt, in der Fußgängerzone oder an der Haustür – egal, wo in Zukunft Geschäfte abgeschlossen werden: Der Verbraucherschutz wird sich nach Angaben von Ulrich Kelber (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, bald europaweit deutlich verbessern. Wenn am Freitag die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft tritt, werde es bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen „zusätzlichen Schutz, mehr Klarheit und ein einheitliches System“ geben, sagte Kelber.

„Für alles, was Sie auf einer Kaffeefahrt kaufen, gilt das volle 14-tägige Widerrufsrecht, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden“, betonte Kelber mit Blick auf die neuen Regelungen. Werde ein Kunde falsch oder gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, ende das Widerrufsrecht erst ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware oder nach Vertragsabschluss über eine Dienstleistung. Genauso sei es beispielsweise, wenn der selbst bestellte Vertreter nach Hause komme.

Die nun geplante EU-Richtlinie bringe „noch eine Reihe anderer Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Kelber. So dürften Verkäufer für bestimmte Zahlungsmittel nur noch Zusatzkosten verlangen, wenn sie außerdem wenigstens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten. Zudem dürften bei Kreditkartenzahlung dem Kunden nur Gebühren in Rechnung gestellt werden, die das Kreditkartenunternehmen auch tatsächlich vom Händler verlange. „Fantasiepreise dürfen sie nicht mehr draufschlagen.“

„Ein ausdrückliches Verbot“ gilt Kelber zufolge in Zukunft für die Voreinstellung von Zusatzleistungen im Onlinehandel. „Egal, ob Reiserücktrittkostenversicherung, Ratenausfallversicherung oder das Umbuchen der Koffer – der Kunde muss jede Zusatzleistung selber auswählen.“ Auch die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten, die bislang für den Versandhandel galten, werden auf alle Geschäfte ausgeweitet, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. „Kunden müssen damit nicht nur über die Kosten informiert werden, sondern beispielsweise auch über Eigenschaften eines Produkts, die sie üblicherweise nicht erwarten würden“, erklärte der Staatssekretär.