Karlsruhe. Die von vielen Banken verlangten Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig. Eine solche Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wird, benachteilige die Kunden unangemessen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Dienstag. Der BGH erklärte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von zwei Banken – der Postbank und der Essener National-Bank – für ungültig. Das Urteil dürfte Signalwirkung für zahlreiche anhängige Fälle haben. Tausende Kreditnehmer können nun gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern.

Viele Banken berechnen bei der Vergabe eines Konsumkredits zusätzlich zu den Zinsen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein bis drei Prozent der Kreditsumme. Sie begründen das mit dem Beratungsaufwand und mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der BGH entschied jedoch, diese liege im eigenen Interesse der Bank, die daher keine Extrakosten verlangen dürften (Az: XI ZR 170/13, XI ZR 405/12).