Luxemburg. Die Molkerei Ehrmann hätte die Werbeaussage, ihr zuckerhaltiger Kinderquark Monsterbacke sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“, mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen. Dies ergibt sich aus einem Urteil (Az.: C-609/12) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Entscheidung zufolge dürfen Werbeaussagen nur dann gesundheitsbezogen sein, wenn auf der Ware auch angegeben wird, wie viel der Verbraucher zu sich nehmen muss, um die behauptete Wirkung zu erzielen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH um eine Einschätzung gebeten hatte, muss nun weitere Detailfragen klären, bevor er den Fall endgültig entscheidet.