Es geht um mögliche Falschaussagen der Konzernführung im Rechtsstreit mit Leo Kirch

Frankfurt am Main. Ermittler der Münchner Staatsanwaltschaft haben im Fall Kirch am Dienstag erneut Büros der Deutschen Bank durchsucht. Seit 2011 laufen Verfahren unter anderem gegen Co-Bankchef Jürgen Fitschen und seine Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs.

Die Behörde und die Bank bestätigten die Aktion am Dienstag, äußerten sich aber nicht zu Details. Dem Vernehmen nach waren rund zwölf Beamte an der Durchsuchung in Frankfurt beteiligt. Erst am Montag war bekannt geworden, dass am 18. März auch eine Kanzlei von Anwälten der Bank durchsucht worden war. Zuvor waren 2011 und Ende 2012 bereits Büros der Deutschen Bank durchsucht worden.

Das Verfahren ist die letzte Baustelle, die der Bank in dem mehr als zehn Jahre dauernden Streit mit den Erben des früheren Medienunternehmers Leo Kirch geblieben ist. Doch worum geht es? Kirch und später seine Erben haben die Bank stets für den Zusammenbruch des Medienimperiums von Kirch 2002 verantwortlich gemacht – und mit Prozessen überzogen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatten die Erben dann Erfolg. Nach einer langen Beweisaufnahme verurteilte das OLG die Bank kurz vor Weihnachten 2012 zu Schadenersatz und warf der Bank etliche Verfehlungen vor. Nur die Höhe der Zahlungen musste noch ermittelt werden. Dazu kam es nicht mehr.

Am 20. Februar 2014 schlossen beide Seiten nach mehr als einem Anlauf einen Vergleich. Gegen Zahlung von rund 925 Millionen Euro einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf ein gütliches Ende der Dauerfehde um eine Verantwortung der Bank für die Pleite des Kirch-Medienimperiums. Geklagt hatte die Kirch-Seite allein in diesem Verfahren auf zwei Milliarden Euro.

Der Streit mit Kirch ist vorbei, der mit der Staatsanwaltschaft nicht. Denn Breuer, Ackermann und Fitschen, so der Verdacht, sollen vor Gericht falsche Angaben gemacht haben, um Schadenersatzzahlungen zu verhindern. Weil die Bank aber verlor, heißt es nur: versuchter Prozessbetrug.

Wann und gegen wen der Verdächtigen Anklage erhoben wird, ist aber noch offen. Nach Informationen von „Spiegel“ und „Süddeutscher Zeitung“ schlug Fitschen das Angebot der Anklagebehörde aus, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Möglicherweise wäre ein damit verbundenes Schuldeingeständnis für einen Bankchef unter Umständen auch eine schwere Bürde gewesen. Das Verfahren wird die Bank also noch eine Weile begleiten.