EU-Kommission zu Kompromiss bereit. Firmen sollen mindestens 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen

Berlin. Die deutsche Industrie wird weiter mit großzügigen Ausnahmen von der Ökostromumlage rechnen können. Im Streit zwischen Berlin und Brüssel um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will die EU-Kommission offenbar mehreren Dutzend Branchen hierzulande auch künftig Rabatte zugestehen, wie es in einem Leitlinienentwurf heißt. Die Firmen sollten künftig aber mindestens ein Fünftel der EEG-Umlage zahlen.

Das EEG soll die umweltfreundliche Energieerzeugung voranbringen. Um den Strom zum Beispiel aus Sonnenkraft mitzufinanzieren, wird eine Umlage erhoben, die alle Kunden zahlen müssen – private Haushalte, Behörden und Unternehmen. Sie beträgt derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde, was sich für einen Durchschnittshaushalt auf grob 20 Euro im Monat summiert. Allerdings sind viele Firmen weitgehend von der Zahlung befreit; in diesem Jahr profitieren mehr als 2000 Unternehmen, darunter 26 in Hamburg. Was sie sparen, müssen die anderen Stromkunden bezahlen.

Begründet werden die Ausnahmen hierzulande mit dem Wettbewerb: Die Strompreise seien in Deutschland ohnehin sehr hoch. Daher könnten gerade energieintensive Firmen nicht auch noch die Ökostromumlage stemmen, ohne gegenüber ausländischen Konkurrenten ins Hintertreffen zu geraten. Es drohten sonst Pleiten oder Abwanderung ins Ausland. Die Ausnahmen sind der EU-Kommission aber ein Dorn im Auge. Denn nach EU-Recht sind Subventionen grundsätzlich verboten. Deshalb führt die Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Deutschland. Zugleich bereitet sie Leitlinien für künftige Staatshilfe im Energie- und Umweltsektor vor, die in ganz Europa gelten würden. Der Entwurf für diese Leitlinien listet die Branchen auf, die künftig mit Brüsseler Billigung von der EEG-Umlage weitgehend befreit werden könnten. So solle vermieden werden, dass sie „in eine schwierige Wettbewerbssituation“ kommen.

Unter den 65 Branchen sind die Stahl-, die Aluminium- und die Zementbranche, Hersteller von Keramik, Lederbekleidung, Frucht- und Gemüsesäften. Alle Erleichterungen unterlägen Bedingungen, heißt es im Entwurf. „Die Kommission wird die Hilfe als verhältnismäßig erachten, wenn die Begünstigten zumindest 20 Prozent der zusätzlichen Kosten ohne Reduzierung zahlen.“ Beim aktuellen EEG-Satz müssten alle Firmen rund 1,25 Cent pro Kilowattstunde beisteuern.