Hamburg. Die Hamburger Einzelhandelskette Tchibo hat unrechtmäßig Versicherungen im Internet angeboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Der Einzelhändler hatte bis 2010 online Versicherungen des Unternehmens Asstel – etwa private Renten- oder Zahn-Zusatzversicherungen – angeboten. Tchibo sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten, bestätigte der BGH nun die Vorinstanzen. Versicherungsmakler müssen aber registriert sein und einen Fähigkeitsnachweis erbringen.