Berlin/Hamburg. Das Hotelportal HRS wehrt sich gegen die Vorgabe des Bundeskartellamts, die sogenannte Bestpreisklausel aus seinen Geschäftsbedingungen zu streichen. „Wir haben jetzt gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt“, sagte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge dem „Tagesspiegel“. Mit der Bestpreisklausel verpflichtet HRS Hotelbetreiber dazu, dem Portal internetweit die niedrigsten Preise, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen zu garantieren. Das Kartellamt hatte im Dezember entschieden, dass HRS den Passus bis zum 1.März streichen muss, weil damit der Wettbewerb behindert werde.

Der Hamburger Unternehmer Eugen Block (Hotel Grand Elysée, Block House) hatte sich massiv gegen die Praxis des Buchungsportals gewehrt und eine Gegeninitiative gestartet. Er bot Gästen, die direkt in seinem Hotel Grand Elysée ein Zimmer buchten, einen geringeren Preis an als bei einer Online-Buchung.

HRS-Chef Ragge wandte nun ein, in den USA und Großbritannien hätten Gerichte bei Klagen gegen die Klausel anders entschieden. Der deutsche Gesetzgeber gehe „einen Sonderweg“. Daher sehe sich HRS „gegenüber anderen Plattformen benachteiligt“. Darüber hinaus sei sein Portal das einzige Unternehmen in Deutschland, dem die Klausel untersagt wurde. „Wir werden also nicht fair behandelt“, beklagte Ragge. Das Bundeskartellamt hatte HRS schon im Februar 2012 wegen der Bestpreisklausel abgemahnt. Nach weiterer Prüfung untersagte es im Dezember vergangenen Jahres den fraglichen Passus.

Bestpreisklauseln gibt es laut Behörde auch in zahlreichen anderen Bereichen. Sie seien nur auf den ersten Blick günstig für die Verbraucher, erklärte das Kartellamt bei der Entscheidung im Dezember. Tatsächlich würden der Wettbewerb und auch der Marktzugang für neue innovative Dienstleistungen behindert. Zudem könnten Hotelbetreiber nicht mehr flexibel auf die Marktsituation reagieren.